Abrechnungsart festlegen
Erfassen Sie eine Eingangsrechnung oder bereiten Sie die mit dem Frachtführer vereinbarte Abrechnung per Gutschrift vor.
Transport & Finanzen · Produktvorschau
Eingangsrechnung oder vereinbartes Gutschriftverfahren: Die neuen Abrechnungsabläufe verbinden den Frachtführer, seine Leistung und den offenen Betrag mit dem Transportvorgang.
Neue Abläufe im Testsystem · Fachliche Prüfung und Produktivfreigabe ausstehend
Der Transport ist erledigt.
Die Abrechnung bleibt im Blick.
Erfassen Sie eine Eingangsrechnung oder bereiten Sie die mit dem Frachtführer vereinbarte Abrechnung per Gutschrift vor.
Transportbezug, Konditionen, Steuerangaben und Zahlungsziel gehören zur Prüfung vor der Freigabe.
Teilzahlungen und Restbeträge bleiben unterscheidbar. Ein vorbereiteter Zahlungslauf ist noch keine ausgeführte Überweisung.
So greifen die Schritte ineinander
Erfassen Sie eine Eingangsrechnung oder bereiten Sie die mit dem Frachtführer vereinbarte Abrechnung per Gutschrift vor.
Transportbezug, Konditionen, Steuerangaben und Zahlungsziel gehören zur Prüfung vor der Freigabe.
Teilzahlungen und Restbeträge bleiben unterscheidbar. Ein vorbereiteter Zahlungslauf ist noch keine ausgeführte Überweisung.
Beim beschriebenen Gutschriftverfahren erstellt der Auftraggeber die Abrechnung für die Leistung des Frachtführers. Grundlage sind die vereinbarte Abrechnungsart und die geprüften Leistungs- und Steuerangaben. Gemeint ist die Abrechnung einer Transportleistung, nicht pauschal eine Rechnungskorrektur.
Eine Teilzahlung soll den Restbetrag der zugehörigen Verbindlichkeit reduzieren, ohne den ursprünglichen Beleg zu verändern. Datum und Referenz machen den Zahlungsvorgang nachvollziehbar. Ein offener Restbetrag bleibt sichtbar.
Der neue Zahlungslauf bereitet geeignete Verbindlichkeiten für einen SEPA-XML-Export vor. Die Datei muss von Ihrer Bank angenommen und dort freigegeben werden. Der Export löst keine Überweisung aus; Bankformat und vollständiger Betriebsablauf benötigen eine gesonderte Prüfung.
Der neue Ablauf sieht beide Abrechnungsarten passend zur Vereinbarung vor. Für dieselbe Leistung dürfen dadurch keine doppelten Verbindlichkeiten entstehen; dieser Zusammenhang gehört zur Abnahme.
Hier ist das vereinbarte Abrechnungsverfahren gemeint, bei dem der Leistungsempfänger die Abrechnung erstellt. Rechnungskorrekturen sind ein eigener Vorgang.
Nein. Der beschriebene SEPA-Export erstellt eine Datei für die Bank. Freigabe und Durchführung der Zahlung erfolgen gesondert.
Nein. Der vorgestellte Factoring-Workflow betrifft eigene Kundenrechnungen. Frachtführer-Abrechnung und Kunden-Factoring behandeln unterschiedliche Zahlungsseiten.
Mehr Möglichkeiten. Klar erklärt.
Entdecken Sie die Abläufe, die zu Ihrem Betrieb passen – mit ihren Voraussetzungen und dem richtigen nächsten Schritt.
Der nächste Schritt
Zeigen Sie uns, wie Sie arbeiten. Gemeinsam klären wir, welches Paket und welche Module zu Ihrem Alltag passen.